E-Werk Meckenheim: Unerlaubte Telefonwerbung

In der letzten Zeit ist es verstärkt vorgekommen, dass E-Werk Kunden telefonisch ohne Erlaubnis kontaktiert wurden. Diese Art der Werbung ist ohne vorherige Einverständniserklärung verboten.

Mit der Weitergabe von persönlichen Daten, der Anschrift und der Zählernummer kann dann im Namen des Kunden ein Versorgerwechsel – ggf. auch ohne dessen Wissen und nicht im Sinne des Kunden durchgeführt werden. Bitte geben Sie keine personalisierten Daten am Telefon weiter. Dem Energiewerk Meckenheim liegen in der Regel alle relevanten Daten vor.

Falls ein neuer Vertrag ohne Ihr Einverständnis geschlossen wurde, sollten Sie schnell reagieren. Sie haben ein 14-tägiges Widerrufsrecht für Verträge die per Post, Telefon oder über das Internet geschlossen wurden.

Sie können den unerwünschten Anruf auch bei der Bundesnetzagentur melden Hierzu können Sie entweder das Beschwerdeformular verwenden (Link zudem Beschwerdeformular) oder Online bei der Bundesnetzagentur eine Beschwerde auf der Seite der Bundesnetzagentur einreichen. Vielen Dank für ihre Mithilfe

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